Gerade mit Sommerreifen kommt es in der kalten Jahreszeit auf rutschiger Fahrbahn schnell zu Unfällen. Einige europäische Länder schreiben deshalb die Verwendung von Winterreifen für PKW vor; allerdings gibt es keine einheitliche europäische Regelung. In Deutschland hat der Gesetzgeber erst 2006 die Straßenverkehrsordnung ergänzt. Die Vorschriften zur Winterreifenpflicht für PKW in Deutschland und den Nachbarländer im Überblick:

Seit 1. Juni 2006 gilt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage." Offen ist dabei - nach dem milden Winter 2006/2007 leider immer noch -, wie Gerichte und Versicherungen die Begriffe "anzupassen" und "geeignet" interpretieren werden. Welche Konsequenzen die Gesetzesnovelle für den einzelnen Autofahrer in konkreten Situationen hat, wird vermutlich erst durch einige Grundsatzurteile im nächsten Winter geklärt werden können.
Der ADAC schreibt: "Als geeignete Reifen sind dann neben Winterreifen auch Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung anzusehen." und rät seinen Lesern, auch bei Mietwagen darauf zu achten, dass sie winterbereift sind.
In Belgien, Luxemburg und den Niederlanden gibt es keine grundsätzlichen Bestimmungen zur Winterreifenpflicht. In einigen Landesteilen, z. B. in den grenznahen bergigen Regionen von Luxemburg und Belgien, sind Winterreifen empfehlenswert. In Belgien sind von November bis Ende Februar Spikes erlaubt.
Es besteht keine Winterreifenpflicht, doch empfiehlt sich die Einreise mit Winterreifen wegen der kalten Witterungsverhältnisse. Spikes sind von November bis April erlaubt.
Winterreifen können auf Gebirgsstraßen durch Verkehrs- oder Hinweisschilder vorgeschrieben werden. Auch Schneeketten können auf einigen Strecken notwendig sein. Von November bis März sind Spikes erlaubt.
Keine allgemeine Winterreifenpflicht - trotzdem ist es unbedingt ratsam, Winterreifen zu montieren, denn auf einigen Strecken ist das Fahren mit Sommerreifen nicht erlaubt (Anordnung durch ein Fahrverbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung"). Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben. Auch Schneeketten können auf bestimmten Bergstraßen vorgeschrieben werden, Spikesreifen sind in der kalten Jahreszeit mit Einschränkungen erlaubt.
Obwohl keine Winterreifenpflicht besteht, sind diese zweckmäßig, denn es gibt auf vielen Straßen im Winter keinen Streudienst.
Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Das Fahren mit Winterreifen ist im Alpenland jedoch sehr angebracht, da ein Unfall mit Sommerreifen bei schlechten Straßen- und Witterungsverhältnissen zu versicherungsrechtlichen Problemen bzw. Mithaftung führen kann. Empfohlen wird eine Mindestprofiltiefe von 4 mm, für die Pässe 5 mm. Auf bestimmten Bergstrecken kann das Mitführen von Schneeketten vorgeschrieben sein. Spikes sind eingeschränkt erlaubt.
Es besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht, dennoch bieten sich Winterreifen auf einigen Strecken an.